Exmatrikulation
Bei der Exmatrikulation handelt es sich um das Streichen eines Studenten aus der Übersicht der Studenten, sobald dieser eine Hochschule verlässt.
An zahlreichen Hochschulen wird die Exmatrikulation automatisch zu dem Semesterende durchgeführt, in welchem der Student die letzte Prüfungsleistung mit Erfolg abgeschlossen hat und dadurch das Studium beendet wird. Studierende, welche ihre Hochschule im Voraus verlassen möchten, können im Studentensekretariat die Exmatrikulation in den Rückmeldefristen der Hochschule beantragen.
Die Exmatrikulation kann aber auch als Zwangsexmatrikulation erfolgen, d. h. die Exmatrikulation findet ohne den Antrag des Studierenden statt. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Zum Einen kann sich der Student nicht auf ordnungsgemäßer Weise zurückgemeldet haben. Zum Anderen hat ein Student nicht die erforderlichen Beiträge gezahlt (z. B. der Semester bzw. Sozialbeitrag, Studiengebühren). Weiterhin kann eine benötigte Prüfungs- bzw. Studienleistung endgültig nicht geleistet worden sein, um das Studium fortzusetzen. Ferner erbrachte ein Studierender innerhalb von zwei Jahren nicht einen Leistungsnachweis, welcher in der Studien- bzw. Prüfungsordnung steht. Allerdings zählt dies nicht in sämtlichen Bundesländern. Sollte ein Studierender Gewalt gegen Organe oder weitere Mitglieder einer Hochschule ausüben bzw. Gewalt androht oder aber auch Hochschulveranstaltungen mehrmals behindert, so kann dieser Student ebenfalls zwangsexmatrikuliert werden. Auch das Nachreichen einer Versicherungsbescheinigung mit einem eigenen Verschulden kann dazu führen, dass der Student zwangsweise exmatrikuliert werden. Dies kann passieren, sobald der Studierende ein halbes Jahr lang keine Gebühren der Versicherung bezahlt hat und auch die Krankenversicherung der eigenen Meldeverordnung nicht erfüllt. Dabei bekommt der Student ohne einer Vorwarnung einen Brief, womit die Exmatrikulation mit dem Erreichen des Briefes vollzogen ist. Die Exmatrikulation in diesem Fall kann man rückgängig machen, indem der Student innerhalb von 10 Tagen die Versicherungsbescheinigung nachreicht.
